unabhängige Energieberatung / Baudiagnose


                                     

Der Energieausweis 

 
In der Bevölkerung herrscht noch große Unsicherheit bezüglich des ab Mitte 2008 geltenden / verpflichtenden Energieausweises.


Wann benötige ich überhaupt einen Pass?
Wohngebäude die vor 1965 erstellt wurden, benötigen ab dem 01.07.2008, später errichtete Gebäude ab dem 01.01.2009 und
Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009 diesen besagten Energieausweis.
Aber Achtung! Ausweise müssen nur ausgestellt werden, bei Gebäuden
die neu gebaut, verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast werden.
Bis zum 01.10.2008 kann zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, danach wird der Bedarfspass für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 zur Pflicht. Für alle anderen besteht Wahlfreiheit.
Was sagt der Pass aus?
Er zeigt genau auf wie viel Energie das Gebäude für Beheizung und Warmwassererwärmung benötigt. Ähnlich wie wir es bereits von Kühlschränken oder Waschmaschinen kennen, wird das Gebäude in KW/h/m² und Jahr eingestuft. Sie erkennen ganz leicht, ob sehr viel Energie benötigt wird oder nicht.
Eine Vergleichbarkeit bei den verbrauchsorientierten Ausweisen ist eingeschränkt, da dieser anhand von Energieabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt wird, und das Gebäude völlig außer Acht gelassen wird. Das Nutzerverhalten ist jedoch sehr unterschiedlich. Es kann also sein, das ein schlecht oder nicht gedämmtes Haus einen besonders niedrigen Verbrauch ergibt, da die Bewohner einzelne Gebäudeteile kaum oder gar nicht beheizen.
Anders sieht es bei dem Bedarfsausweis aus! Hier nimmt der Energieberater das Gebäude unter die Lupe und begutachtet alle Bauteile wie Wände, Fenster, Dach, Decken usw. Aber auch die Heizung und Warmwasserbereitung mit deren Pumpen und Rohleitungen werden genau betrachtet. Somit kann sich der Ausweisaussteller ein genaues Bild vom Gebäude machen. Dies ist sehr wichtig da zum Bedarfsausweis zwei Sanierungsvorschläge vom Energieberater erläutert werden, mit welchen Maßnahmen wie viel Energie eingespart werden kann. WICHTIG – Der Aussteller muss sich selbst ein Bild vor Ort von dem Gebäude machen!

Beide Ausweise sind für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Sollten sich in dieser Zeit Zweifel an der Richtigkeit des Ausweises ergeben, wird der Aussteller mit hinzugezogen.

VORSICHT vor Billiganbietern! Zum Teil werden Energieausweise zu 9,95 € angeboten. Hier kann es sich um Aussteller handeln, deren Ausweise keinen Bestand haben.
Besser sollte man sich an den zugelassenenen Energieberater wenden, der sich täglich mit der Materie befasst.
Zudem dürfen diese Berater meist Zuschüsse und Fördermittel an den zuständigen Stellen, wie Bund oder Länder, beantragen. Hierzu können Sie sich auch bei Sanierungsfragen individuell beraten lassen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger ist, da der Kunde 1-2 Sanierungsvorschläge erhält, die eventuell zur Beantragung von Zuschüssen oder auch günstige Darlehen berechtigen. Außerdem erhält man eine begleitende Beratung während den Sanierungsmaßnahmen, da der Energieberater kontrollieren muss, ob die Maßnahmen mit den Sanierungsvorschlägen und Berechnungen übereinstimmen, um nach Abschluss der Sanierung die entsprechenden Zuschüsse zu bekommen.